Gestaltungsmodelle
Gestaltungsempfehlungen 1/2011
Berliner Testament mit Zweckvermächtnis -
eine besonders interessante Gestaltungsvariante zur
Erbschaftsteuer-Optimierung
Die tägliche Praxis auf unserem Spezialgebiet Erbrecht zeigt, dass das Berliner Testament trotz erheblicher steuerlicher Nachteile nach wie vor von Ehepartnern gewünscht wird.
3 Nachteile hat das Berliner Testament:
1. Der Generationenübergang des Vermögens wird 2-mal besteuert, und zwar
■ vom erstversterbenden Ehepartner auf den überlebenden Ehepartner
■ vom letztversterbenden Elternteil auf das Kind / die Kinder.
2. Das Berliner Testament verschenkt den Kinderfreibetrag mit 400.000 € pro Kind nach
dem erstversterbenden Elternteil.
3. Der Erbschaftsteuersatz steigt aufgrund des zusammengeballten Erwerbs
■ durch den überlebenden Ehepartner als Alleinerben
und
■ durch das Kind / die Kinder als Schlusserben.
Fazit: 2-mal Progressionseffekt
Um diese erbschaftsteuerlichen Nachteile zu vermeiden, ohne den überlebenden Ehepartner in seiner Entscheidungsfreiheit einzuschränken, empfehlen wir die Modifizierung des Berliner Testaments.
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